Oft gestellte Fragen
Haben Sie weitere Fragen zu dem Ablauf des Schlichtungsverfahrens, dann kontaktieren Sie uns bitte!
KontaktIn welchen Fällen wird die Gütestelle des ADAC Nordrhein e.V. tätig?
In allen Streitigkeiten zwischen zwei Privatpersonen über Kaufverträge von Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen. Die Gütestelle wird nicht nur für ADAC Mitglieder tätig, sondern für alle Privatpersonen im Bereich des ADAC Nordrhein e.V.. Mindestens eine der am Schlichtungsverfahren beteiligten Parteien, also entweder Antragsteller oder Antragsgegner, müssen Ihren Wohnsitz im Regionalclubgebiet des ADAC Nordrhein e.V. haben.
Für welches geographische Gebiet wird die Gütestelle des ADAC Nordrhein e.V. tätig?
Wie funktioniert die Streitschlichtung?
Sie stellen einen Antrag auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens. Falls Sie sich noch nicht die Bereitschaft des Antraggegners eingeholt haben, schreiben wir die Gegenseite an und informieren sie über Ihren Schlichtungswunsch. Ist der Antragsgegner mit der Durchführung des Schlichtungsverfahrens einverstanden, erfolgt die Einladung zu einer Schlichtungsverhandlung in den Räumlichkeiten des ADAC Nordrhein e.V. in Köln. Im Rahmen dieser Verhandlung klären wir sowohl Sie als auch den Antragsgegner über die Rechtslage auf und versuchen eine sach- und interessengerechte Lösung für beide Seiten zu finden. In geeigneten Fällen kann von einer Verhandlung vor Ort abgesehen und stattdessen schriftlich auf eine Einigung hingewirkt werden.
Was kostet die Streitschlichtung?
Die Gebühr für die Einleitung des Schlichtungsverfahrens entfällt bei ADAC Mitgliedern. Die weiteren Kosten, wie auch die Gebühren für Nicht ADAC Mitglieder entnehmen Sie bitte der Verfahrens- und Kostenordnung, welche Sie hier abrufen können.
Was passiert, wenn die andere Partei nicht einwilligt?
In diesem Falle ist eine Schlichtung durch den ADAC Nordrhein e.V. nicht möglich. Die Streitigkeit wäre dann in einem Verfahren vor dem zuständigen Gericht zu klären.
Was passiert, wenn eine Einigung nicht möglich ist?
Auch in diesem Falle, wäre die Streitigkeit in einem Verfahren vor dem zuständigen Gericht zu klären.
Wie geht es nach dem Schlichtungsspruch weiter?
Einigen sich die Parteien im Schlichtungsverfahren auf einen Vergleich, kann nach Erteilung einer Vollstreckungsklausel durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Amtsgerichtes Köln die Zwangsvollstreckung nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO stattfinden.
Was passiert mit meinen personenbezogenen Daten (Datenschutz)?
Die Datenschutzinformation über die auf dieser Website erhobenen Daten, zu Ihren Betroffenenrechten sowie die Kontaktdaten zu der verantwortlichen Stelle und zum Datenschutzbeauftragten finden Sie auf jeder Seite des Internetauftritts unten rechts durch Anklicken des Begriffes “Datenschutz”. Nach Eingang Ihres Antrages mit Ihren personenbezogenen Daten verarbeiten wir diese gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO sowie auch die personenbezogenen Daten der weiteren Partei gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO ausschließlich zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens. Nach Abschluss des Verfahrens werden diese nach Auslaufen ggf. bestehender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht.